Das Baurecht ist ein dynamischer Prozess und ändert sich ständig. Es wird den neuesten Erkenntnissen der Technik und Wirtschaft angepasst. Im Zuge einer Harmonisierung des Baurechts wurden die OIB-Richtlinien geschaffen. In Österreich unterliegt das Baurecht dem Kompetenzbereich der Bundesländer und es werden die OIB-Richtlinien entweder zur Gänze, in unveränderter oder modifizierter Form in die jeweiligen Landesgesetze (Bauordnung, Bautechnik-Verordnungen) aufgenommen. Die OIB-Richtlinien stellen den letzten Stand der Technik dar. Änderungen der Technik rufen hier ebenfalls einen dynamischen Prozess hervor und dieser löst die Änderung der Gesetzeslage aus. Auch Vereinfachungen und bessere Lesbarkeit verursachen Änderungen der einzelnen Verordnungen und Baugesetze. Immer auf dem letzten Stand zu bleiben ist ebenfalls ein dynamischer Prozess und nicht immer ganz leicht, da die Änderungen der Gesetze und Verordnungen mitunter in einem sehr engen Zeithorizont erfolgen.
Zielgruppe:
Baumeister, Architekten, Ziviltechniker, Planer, Techniker, Konsulenten, Immobiliensachverständige, Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Immobilieninvestoren, Immobilienbesitzer, Bauträger, andere mit der OIB befasste Personen
Inhalt:
OIB-Richtlinie1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Vorbemerkungen
Begriffsbestimmungen
Festlegungen zur Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
Leitfaden zur OIB-Richtlinie 1
Bestandserhebung
Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit - Umgang mit bestehenden Hochbauten
Erläuterungen für häufig auftretende Baumaßnahmen
ONR 24009
Begriffe
4 Grundsätze
Rechnerischer Nachweis der Tragfähigkeit
Qualitative Bewertung der Tragfähigkeit
Experimentelle Tragfähigkeitsbewertung am Bauwerk
Anhang A (informativ) Hinweise zu Berechnungsansätzen
Reduktion der Teilsicherheitsbeiwerte bei Stahlbetonbauten
Berücksichtigung der Bauwerksaussteifung durch Deckenkonstruktionen
Werkstoffkennwerte nach älteren Normen
Hinweise zu Konstruktions- und Berechnungsansätzen alter ÖNORMEN
Literaturverzeichnis historischer Normen und Vorschriften (bis zur Einführung der Eurocodes)
OIB-Richtlinie 2 Brandschutz
Vorbemerkungen1 Begriffsbestimmungen
Allgemeine Anforderungen und Tragfähigkeit im Brandfall
Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes
Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
Flucht- und Rettungswege
Brandbekämpfung
Besondere Bestimmungen
Betriebsbauten
Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks
Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Sondergebäude
OIB-Richtlinie 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten
Begriffsbestimmungen
Zulässige Netto-Grundfläche in oberirdischen Geschoßen innerhalb von Hauptbrandabschnitten
Allgemeine Anforderungen
Anforderungen an Lagergebäude und Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen
Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
Einstufung der Lagergüter in Kategorien
OIB-Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
Begriffsbestimmungen
Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m²
Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m² und nicht mehr als 250 m²
Überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
Parkdecks mit einer obersten Stellplatzebene von nicht mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Bauwerk angrenzenden Geländes im Freien nach Fertigstellung
Zusätzliche Anforderungen an Garagen für erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge
Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Begriffsbestimmungen
Allgemeine Anforderungen
Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m
Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m
Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m
Leitfaden zur OIB-Richtlinie 2 Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte
Vorbemerkungen
Anwendungsbereich des Leitfadens
Schutzziele
Abweichungen
OIB-Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Begriffsbestimmungen
Sanitäreinrichtungen
Niederschlagswässer, Abwässer und sonstige Abflüsse
Abfälle
Abgase von Feuerstätten
Schutz vor Feuchtigkeit
Trinkwasser und Nutzwasser
Schutz vor gefährlichen Immissionen
Belichtung und Beleuchtung
Lüftung und Beheizung
Niveau und Höhe der Räume
Lagerung gefährlicher Stoffe
Sondergebäude
OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Begriffsbestimmungen
Erschließung und Fluchtwege
Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen
Schutz vor Absturzunfällen
Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen
Blitzschutz
Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden
Sondergebäude
ÖNORM 1600, 1601, 1602 Barrierefreies Bauen
OIB-Richtlinie 5 Schallschutz
Begriffsbestimmungen
Baulicher Schallschutz
Raumakustik
Erschütterungsschutz
OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
Allgemeine Bestimmungen
Begriffsbestimmungen
Gebäudekategorien
Anforderungen
Anforderungen an Teile des gebäudetechnischen Systems
Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis)
Layout der Energieausweise
Konversionsfaktoren
Referenzausstattungen
Leitfaden zur OIB-Richtlinie 6 Energietechnisches Verhalten von Gebäuden
Anwendungsbereich des Leitfadens
Allgemeine Bestimmungen
Vereinfachtes Verfahren
Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude
Vorgangsweise zur Ermittlung des erneuerbaren Anteils
Zielsetzung:
In diesem Seminar sollen dem Teilnehmer die Überlegungen, Neuerungen und Änderungen der Richtlinien, sowie die Zusammenhänge zum Baurecht nähergebracht und die praktische Umsetzung erleichtert werden.
Seminarleiter:
Bmstr. Ing. Karl Poschalko
In Wien, seit 35 Jahren selbstständig, hauptsächlich im Bereich Planung und Baumanagement im nationalen und internationalen Bereich tätig.