Kursdetails
OIB Richtlinien - Die praktische Umsetzung
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OIB-Richtlinie1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- Vorbemerkungen
- Begriffsbestimmungen
- Festlegungen zur Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
Leitfaden zur OIB-Richtlinie 1
- Bestandserhebung
- Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit - Umgang mit bestehenden Hochbauten
- Erläuterungen für häufig auftretende Baumaßnahmen
ONR 24009
- Begriffe
- 4 Grundsätze
- Rechnerischer Nachweis der Tragfähigkeit
- Qualitative Bewertung der Tragfähigkeit
- Experimentelle Tragfähigkeitsbewertung am Bauwerk
- Anhang A (informativ) Hinweise zu Berechnungsansätzen
- Reduktion der Teilsicherheitsbeiwerte bei Stahlbetonbauten
- Berücksichtigung der Bauwerksaussteifung durch Deckenkonstruktionen
- Werkstoffkennwerte nach älteren Normen
- Hinweise zu Konstruktions- und Berechnungsansätzen alter ÖNORMEN
- Literaturverzeichnis historischer Normen und Vorschriften (bis zur Einführung der Eurocodes)
OIB-Richtlinie 2 Brandschutz
- Vorbemerkungen1 Begriffsbestimmungen
- Allgemeine Anforderungen und Tragfähigkeit im Brandfall
- Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes
- Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
- Flucht- und Rettungswege
- Brandbekämpfung
- Besondere Bestimmungen
- Betriebsbauten
- Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
- Sondergebäude
OIB-Richtlinie 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten
- Begriffsbestimmungen
- Zulässige Netto-Grundfläche in oberirdischen Geschoßen innerhalb von Hauptbrandabschnitten
- Allgemeine Anforderungen
- Anforderungen an Lagergebäude und Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen
- Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
- Einstufung der Lagergüter in Kategorien
OIB-Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
- Begriffsbestimmungen
- Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m²
- Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m² und nicht mehr als 250 m²
- Überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
- Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
- Parkdecks mit einer obersten Stellplatzebene von nicht mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Bauwerk angrenzenden Geländes im Freien nach Fertigstellung
- Zusätzliche Anforderungen an Garagen für erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
- Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge
- Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
- Begriffsbestimmungen
- Allgemeine Anforderungen
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m
Leitfaden zur OIB-Richtlinie 2 Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte
- Vorbemerkungen
- Anwendungsbereich des Leitfadens
- Schutzziele
- Abweichungen
OIB-Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Begriffsbestimmungen
- Sanitäreinrichtungen
- Niederschlagswässer, Abwässer und sonstige Abflüsse
- Abfälle
- Abgase von Feuerstätten
- Schutz vor Feuchtigkeit
- Trinkwasser und Nutzwasser
- Schutz vor gefährlichen Immissionen
- Belichtung und Beleuchtung
- Lüftung und Beheizung
- Niveau und Höhe der Räume
- Lagerung gefährlicher Stoffe
- Sondergebäude
OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
- Begriffsbestimmungen
- Erschließung und Fluchtwege
- Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen
- Schutz vor Absturzunfällen
- Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen
- Blitzschutz
- Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden
- Sondergebäude
ÖNORM 1600, 1601, 1602 Barrierefreies Bauen OIB-Richtlinie 5 Schallschutz
- Begriffsbestimmungen
- Baulicher Schallschutz
- Raumakustik
- Erschütterungsschutz
OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
- Allgemeine Bestimmungen
- Begriffsbestimmungen
- Gebäudekategorien
- Anforderungen
- Anforderungen an Teile des gebäudetechnischen Systems
- Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis)
- Layout der Energieausweise
- Konversionsfaktoren
- Referenzausstattungen
Leitfaden zur OIB-Richtlinie 6 Energietechnisches Verhalten von Gebäuden
- Anwendungsbereich des Leitfadens
- Allgemeine Bestimmungen
- Vereinfachtes Verfahren
- Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude
- Vorgangsweise zur Ermittlung des erneuerbaren Anteils
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Das Baurecht ist ein dynamischer Prozess und ändert sich ständig. Es wird den neuesten Erkenntnissen der Technik und Wirtschaft angepasst. Im Zuge einer Harmonisierung des Baurechts wurden die OIB-Richtlinien geschaffen. In Österreich unterliegt das Baurecht dem Kompetenzbereich der Bundesländer und es werden die OIB-Richtlinien entweder zur Gänze, in unveränderter oder modifizierter Form in die jeweiligen Landesgesetze (Bauordnung, Bautechnik-Verordnungen) aufgenommen. Die OIB-Richtlinien stellen den letzten Stand der Technik dar. Änderungen der Technik rufen hier ebenfalls einen dynamischen Prozess hervor und dieser löst die Änderung der Gesetzeslage aus. Auch Vereinfachungen und bessere Lesbarkeit verursachen Änderungen der einzelnen Verordnungen und Baugesetze. Immer auf dem letzten Stand zu bleiben ist ebenfalls ein dynamischer Prozess und nicht immer ganz leicht, da die Änderungen der Gesetze und Verordnungen mitunter in einem sehr engen Zeithorizont erfolgen.
Ziel:
In diesem Seminar sollen dem Teilnehmer die Überlegungen, Neuerungen und Änderungen der Richtlinien, sowie die Zusammenhänge zum Baurecht nähergebracht und die praktische Umsetzung erleichtert werden.
Zielgruppe:
Baumeister, Architekten, Ziviltechniker, Planer, Techniker, Konsulenten, Immobiliensachverständige, Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Immobilieninvestoren, Immobilienbesitzer, Bauträger, andere mit der OIB befasste Personen
Seminarleiter:
Bmstr. Ing. Karl Poschalko In Wi
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